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AGB

 

§ 1 Geltungsbereich und Urheberrecht

1. Diese Geschäftsbedingungen treten in Kraft mit der Auftragserteilung und werden von dem Auftraggeber akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als verbindlich nur dann, wenn die von uns schriftlich anerkannt werden.

2. Der Auftraggeber ist allein zuständig für die Prüfung der Urheberrechte, so dass durch die Ausführung des Auftrages keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er haftet hierfür allein und ist verpflichtet, uns von allen evt. Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

 

§ 2 Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Waregeht erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag über.

2. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weiterverwendung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht der Forderungsabtretungein Abtretungsverbot des Dritten entgegen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, über das Vorbehaltungsgut zu verfügen.

 

§ 3 Lieferzeiten und Versand

1. Alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien Fachqualität möglichstkurzfristig ausgeführt. Die Lieferung der Waren erfolgt nach Vereinbarung. Bei reibungslosem Betriebsablauf kann der Auftraggeber den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der angegebenen Lieferfristen erwarten. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sollte ein Liefertermin nicht eingehalten werden können, so hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu stellen. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich auf das Schadensrisiko hinweist. 

2. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Versandbedingungen des Transportunternehmens versichert. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.

3. Lieferung erfolgt verpackt ab Werk. Verpackungs-, Porto- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mehrkosten für besondere Versandkosten (Eilboten, Einschreiben) werden in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise wie angeboten zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Unsere Zahlungsmodalitäten gestalten sich wie folgt:
- innerhalb 14 Tage nach Lieferung
- 100% Anzahlung vor Produktionsbeginn bei Neukunden (Erstauftrag)

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das, auf der Rechnung genannte, Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung werden Fälligkeitszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, wobei dem Auftraggeber vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass keine oder wesentliche niedrigere Zinsen angefallen sind. Der Auftraggeber verzichtet auf die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen, und auf die Zurückbehaltung von Zahlungen, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sich sofort nach Rechnungserhalt fällig.

 

§ 5 . Beanstandungen

1. Bei Vollkaufleuten gilt 377 HGB, der Auftraggeber muss also insbesondere die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen sind die offensichtlichen Mängel innerhalb von einer Woche ab Lieferung der Ware schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Auftraggeber ausgeschlossen. Bei Beanstandungen müssen uns Fotos/Bilder in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.

2. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

3. Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen vom Original können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen einem eventuellem angefertigtem Andruck und Auflagendruck.

4. Bei Erhalt einer beschädigten Sendung ist der Empfänger verpflichtet ein durch den Fahrer schriftlich bestätigten Protokoll zu machen. Andersfalls hat der Auftraggeber keine Ansprüche auf die Mängelrüge.

 

§ 6. Gewährleistung und Haftung

1. Wir leisten für die von uns gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere Neuherstellung. Dem Auftraggeber bleibt aber bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung vorbehalten, die Vergütung herabzusetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ist uns gegenüber und auch gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last.

2. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

3. Wir haften nicht für uns übergebenes Druckmaterial und Originalvorlagen.

 

§ 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis und eventuellen Streitigkeiten gilt der Erfüllungsort und Gerichtsstand in Hannover als vereinbart.